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Ein Bett am Kirchenboden

Ein Bett am Kirchenboden Ein Artikel der Schulausgabe zebra.

Alvin erzählt uns von seinem Leben in der Rubrik "auf der Straße". Er berichtet uns von seiner Flucht aus Nigeria und den schwierigen Verhältnissen in den Erstaufnahmestellen für Flüchtlinge.

Text: Alvin

Foto: Andrian Luncke

Ein Artikel der Straßenzeitung zebra. vom März 2017


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„Ich heiße Ablie und komme aus Gambia. Dort lebte ich mit meiner Mutter und meinen kleineren Geschwistern zusammen. Ich konnte mir nie vorstellen, meine Familie zu verlassen. Doch die Sicherheitslage in Gambia verschlechterte sich in den letzten Jahren so sehr, dass ich eines Tages fliehen musste.
Am 1. Oktober 2015 erreichte ich Sizilien, wo ich für drei Tage in einer Erstaufnahmestätte für Flüchtlinge landete. Hier wurde mein Gesundheitszustand überprüft und ich musste meinen elektronischen Fingerabdruck abgeben. Obwohl ich gut Englisch spreche, geschah all dies, ohne dass ich etwas von den Vorgängen verstand. Als mir ein italienisches Dokument vorgelegte, bat ich um eine Übersetzung. Doch die Mitarbeiter antworteten nur, ich könne ja nach meiner Entlassung – „draußen“ – jemanden danach fragen. Ich wurde zur Unterschrift gedrängt. Kurz darauf setzte man mich mit dem Hinweis vor die Tür, dass ich meine Abschiebung unterschrieben hätte und nun das Land verlassen müsse.
Da ich weder in meine Heimat zurückkehren, noch in Italien bleiben konnte, schlug ich mich bis nach Österreich durch. Dort konnte ich endlich einen Asylantrag stellen und ein wenig Fuß fassen. Nach einigen Monaten stellten die österreichischen Behörden aber fest, dass mein Asylantrag in die Zuständigkeit von Italien falle. Ich wurde ausgeflogen. AmFlughafen von Malpensa konfrontierte man mich mit demselben Schreiben, das schon einmal zu meiner Abschiebung hätte führen sollte.
Durch die Hilfe von Freunden in Österreich kam ich mit Aktivisten und Mitarbeitern der Caritas in Bozen in Kontakt. Sie erklärten mir, dass auch in Italien jedem Menschen das Recht auf Schutz zukommt – vorausgesetzt er musste berechtigterweise befürchten, in seiner Heimat verfolgt zu werden. Allerdings wusste ich auch, dass in Südtirol nicht alle Asylbewerber in einer Flüchtlingsunterkunft aufgenommen werden und die administrativen Prozeduren oft lange dauern. Trotzdem entschied ich mich dazu, einen neuen Asylantrag in Bozen zu stellen. Seitdem habe ich nur Dank der frewilligen Helfer*innen von Binario 1 und der evangelischen Kirche einen Schlafplatz. Viele Nächte habe ich schon, zusammen mit anderen Flüchtlingen – manchmal sogar neben Familien mit kleinen Kindern – im Vorraum der Kirche verbracht. Ab und zu schlafe ich bei Bekannten. In der Kirche legen wir die Kissen, die früher auf den Bänken lagen, zu Schlafplätzen aus. Und auch wenn ich keine Privatsphäre habe, fühle ich mich dort ein wenig geborgen. Ich habe Mitmenschen gefunden, die mich, ganz egal welche Hautfarbe ich habe oder welcher Religion ich angehöre, respektieren.“

Infobox: Tutti i richiedenti asilo hanno diritto, fin dal momento della presentazione della richiesta di protezione internazionale, ad essere inseriti in un sistema di accoglienza. A stabilirlo è la legge 142/2015 (nonché la direttiva 2013/33/UE), che parla molto chiaro: ai richiedenti spettano vitto, alloggio, assistenza sanitaria, permesso di soggiorno di sei mesi rinnovabile fino alla decisione sulla domanda. Inoltre gli stessi possono lavorare già dopo due mesi dalla richiesta.
Nonostante questo, la Provincia di Bolzano ha dato ultimamente disposizioni di inserire nel sistema di accoglienza solo i soggetti vulnerabili. Anche se questa disposizione è stata parzialmente rivista, vi sono ancora molte persone richiedenti asilo costrette a vivere in strada, o presso sistemazioni di fortuna.

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